Beitragsordnung ab 01.01.2021

Hier gibt es unsere Beitragsordnung zum Download.

  1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
  2. Die Höhe des Mitgliederbeitrags wird von der Hauptversammlung festgesetzt.
  3. Der Vereinsbeitrag beträgt ab dem 01.01.2024:

*Ermäßigungsberechtigt sind:

  • Personen bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Auszubildende, Schüler, Studenten, BFD, FSJ/FÖJ und Wehrdienstleistende bis einschließlich 25 Jahre
  • Arbeitslose, Menschen mit Handicap, Rentner, Abteilung Eltern/Kind

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind dem Vorstand schriftlich mit entsprechendem Nachweis vorzulegen. Sie sind jährlich zu erneuern. Anschriftenwechsel oder Kontenänderung sind sofort mitzuteilen.
5. Zusätzlich wird von den einzelnen Abteilungen ein Sportbeitrag für ihre aktiven Mitglieder erhoben.
6. Nicht von Seiten des SSV verschuldete Stornierungsgebühren werden in Rechnung gestellt.
7. In dem Beitrag ist die Sportversicherung beim WLSB enthalten.
8. Der Einzug des Beitrags erfolgt durch Lastschrift bei Bestandsmitgliedern am 01. März eines Geschäftsjahres, bei Neumitgliedern am 01. des folgenden Monats. Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
9. Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni des Kalenderjahres ist der volle Jahresbeitrag, ab 01. Juli, der halbe Beitrag zu entrichten.
10. Ein Vereinsaustritt ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muss bis zum 01. Dezember schriftlich der Geschäftsstelle vorliegen.